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   OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08   

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https://dejure.org/2008,31585
OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08 (https://dejure.org/2008,31585)
OLG München, Entscheidung vom 26.08.2008 - 5St RR 167/08 (https://dejure.org/2008,31585)
OLG München, Entscheidung vom 26. August 2008 - 5St RR 167/08 (https://dejure.org/2008,31585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Verpassen eines Zuges als ausreichende Entschuldigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermutung fehlenden Willens der Weiterverfolgung eines Rechtsmittels aufgrund Ausbleibens ohne ausreichende Entschuldigung mit der Folge der möglichen Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung; Gebot einer engen Auslegung der Vorschrift des § 329 Abs. 1 ...

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 20906
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 24.02.1999 - 5St RR 237/98

    Verschulden beim Ausbleiben des Angeklagten im Berufungstermin

    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Bei der Entscheidung, ob das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt ist, steht dem Berufungsgericht kein Ermessensspielraum zu (vgl. BGHSt 33, 394/398; BayObLG JR 2000, 80/81); es handelt sich um die Entscheidung einer Rechtsfrage, deren maßgebliche Erwägungen vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können.

    Eine genügende Entschuldigung liegt vor, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf zu machen ist (BayObLG JR 2000, 80/81).

  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Voraussetzung für die Verwerfung der Berufung ist zunächst, dass der ausgebliebene Angeklagte zur Hauptverhandlung ordnungsgemäß geladen worden ist (BGHSt 24, 143/149 f.).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Im Revisionsverfahren sind die für die Verwerfung maßgebenden Gründe zu überprüfen (BGHSt 17, 391/396 f.).
  • BGH, 10.12.1985 - 1 StR 506/85

    Verwerfung des Einspruchs nach vorangegangenem Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Bei der Entscheidung, ob das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt ist, steht dem Berufungsgericht kein Ermessensspielraum zu (vgl. BGHSt 33, 394/398; BayObLG JR 2000, 80/81); es handelt sich um die Entscheidung einer Rechtsfrage, deren maßgebliche Erwägungen vom Revisionsgericht nachgeprüft werden können.
  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 580/61

    Verwerfung einer Berufung nach unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Sie dient dem Zweck, den Beschwerdeführer daran zu hindern, die Sachentscheidung über seine Berufung dadurch zu verzögern, dass er sich der Verhandlung entzieht (BGHSt 17, 188/189; BayObLGSt 1988, 103/104 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111/112).
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Zweifel an einer ausreichenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (BayObLG NStZ-RR 2003, 87/88).
  • OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 1 Ws 643/99

    Verschulden des Angeklagten bei unzutreffender Auskunft des Urkundsbeamten

    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Sie dient dem Zweck, den Beschwerdeführer daran zu hindern, die Sachentscheidung über seine Berufung dadurch zu verzögern, dass er sich der Verhandlung entzieht (BGHSt 17, 188/189; BayObLGSt 1988, 103/104 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111/112).
  • BayObLG, 15.07.1988 - RReg. 1 St 90/88

    Gericht; Verpflichtung; Hauptverhandlung; Angeklagter; Warten; Verspätung;

    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Sie dient dem Zweck, den Beschwerdeführer daran zu hindern, die Sachentscheidung über seine Berufung dadurch zu verzögern, dass er sich der Verhandlung entzieht (BGHSt 17, 188/189; BayObLGSt 1988, 103/104 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111/112).
  • OLG Koblenz, 05.02.1981 - 1 Ss 46/81
    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Der Hinweis auf die Belehrung in einer früheren Verhandlung genügt nicht (OLG Koblenz NJW 1981, 2074).
  • BayObLG, 18.03.1975 - RReg. 5 St 78/75

    Verwerfung der Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache wegen

    Auszug aus OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08
    Fehlt der Hinweis in der Ladung, darf die Berufung nicht nach § 329 Abs. 1 S. 1 StPO verworfen werden (BayObLGSt 1975, 30; 1978, 84).
  • BayObLG, 15.06.1978 - 1 ObOWi 194/77

    Luftreifen; Profil; Rillen; Lauffläche; Zwischenräume

  • OLG Zweibrücken, 24.10.2016 - 1 OLG 1 Ss 74/16

    Berufung im Strafverfahren: Wartepflicht des Berufungsgerichts bei Ausbleiben des

    aa) Die Möglichkeit der Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung beruht auf der Vermutung, dass derjenige sein Rechtsmittel nicht weiter verfolgt wissen will, der sich ohne ausreichende Entschuldigung nicht einfindet (OLG München Beschl. v. 26.08.2008 - 5 St RR 167/08, BeckRS 2008, 20906).

    Vielmehr sind dem Verschulden an der Verspätung sämtliche in diesem Zusammenhang erhebliche Gesichtspunkte, wie etwa die Bedeutung der Sache für den Angeklagten (OLG München ZfSch 2007, 588), der Umfang der voraussichtlichen Verzögerung (OLG Köln, Beschluss v. 07.03.2008 - 2 Ws 106/08, juris Rn. 6) sowie die Auswirkung auf andere Verfahren (OLG Hamm NStZ-RR 1997, 368, 369; OLG München, Beschluss v. 26.08.2008 - 5 St RR 167/08, BeckRS 2008, 20906) gegenüberzustellen und in ihrem Gewicht gegeneinander abzuwägen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 4 KR 98/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Wenn Hinweise dafür bestehen, dass ein Prozessbeteiligter wegen einer längeren Anfahrt mit der Bahn typischen und bereits mitgeteilten Verspätungsrisiken unterliegt, hat das Gericht davon auszugehen, dass der Prozessbeteiligte unbedingt an der mündlichen Verhandlung teilnehmen will und sein weiteres Vorgehen hieran auszurichten (vgl. ausführlich mit zutreffender Begründung OLG München, Beschluss vom 26. August 2008, 5St RR 167/08, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2013 - L 4 KR 100/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung -

    Wenn Hinweise dafür bestehen, dass ein Prozessbeteiligter wegen einer längeren Anfahrt mit der Bahn typischen und bereits mitgeteilten Verspätungsrisiken unterliegt, hat das Gericht davon auszugehen, dass der Prozessbeteiligte unbedingt an der mündlichen Verhandlung teilnehmen will und sein weiteres Vorgehen hieran auszurichten (vgl. ausführlich mit zutreffender Begründung OLG München, Beschluss vom 26. August 2008, 5St RR 167/08, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2013 - L 4 KR 97/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Wenn Hinweise dafür bestehen, dass ein Prozessbeteiligter wegen einer längeren Anfahrt mit der Bahn typischen und bereits mitgeteilten Verspätungsrisiken unterliegt, hat das Gericht davon auszugehen, dass der Prozessbeteiligte unbedingt an der mündlichen Verhandlung teilnehmen will und sein weiteres Vorgehen hieran auszurichten (vgl. ausführlich mit zutreffender Begründung OLG München, Beschluss vom 26. August 2008, 5St RR 167/08, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2013 - L 4 KR 95/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Wenn Hinweise dafür bestehen, dass ein Prozessbeteiligter wegen einer längeren Anfahrt mit der Bahn typischen und bereits mitgeteilten Verspätungsrisiken unterliegt, hat das Gericht davon auszugehen, dass der Prozessbeteiligte unbedingt an der mündlichen Verhandlung teilnehmen will und sein weiteres Vorgehen hieran auszurichten (vgl. ausführlich mit zutreffender Begründung OLG München, Beschluss vom 26. August 2008, 5St RR 167/08, zitiert nach juris).
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